Die Grundlagen für die sachgerechte Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft sind gesetzlich in § 27 Abs. 1-3 WEG geregelt.
- Führung der erforderlichen Treuhandkonten
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
- Überwachung der Hausgeldzahlungen
- Erstellung der Jahresabrechnung
- Beauftragung der Heiz- und Wasserkostenabrechnung
- Erstellung Wirtschaftsplan
- Belegprüfung mit Eigentümern / Verwaltungsbeirat
- Vorbereitung, Einberufung, Durchführung und Protokollierung von Wohnungseigentümerversammlungen
- Umsetzung der gefassten Beschlüsse
- Regelmäßige Objektbegehungen
- Abschluss von erforderlichen Verträgen
- Angebotseinholung und Beauftragung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Schriftverkehr mit Eigentümer, Behörden und Dritten