LEISTUNGSUMFANG DER WOHNUNGSEIGENTUMSVERWALTUNG

Die Grundlagen für die sachgerechte Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft sind gesetzlich in § 27 Abs. 1-3 WEG geregelt.

  • Führung der erforderlichen Treuhandkonten
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Überwachung der Hausgeldzahlungen
  • Erstellung der Jahresabrechnung
  • Beauftragung der Heiz- und Wasserkostenabrechnung
  • Erstellung Wirtschaftsplan
  • Belegprüfung mit Eigentümern / Verwaltungsbeirat
  • Vorbereitung, Einberufung, Durchführung und Protokollierung von Wohnungseigentümerversammlungen
  • Umsetzung der gefassten Beschlüsse
  • Regelmäßige Objektbegehungen
  • Abschluss von erforderlichen Verträgen
  • Angebotseinholung und Beauftragung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Schriftverkehr mit Eigentümer, Behörden und Dritten